Wirtschaftsstrafrecht in Hamburg. Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Der Ansprechpartner, wenn es um Ihr Recht geht – Verteidigung bei Schwarzarbeit, Subventionsbetrug, Steuer- und Insolvenzdelikten in Hamburg, Lüneburg, Kiel und bundesweit.

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Unsere Rechtsgebiete

Bei einem Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht zählt jede Stunde. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerstrafrecht verteidigt Cem Sengül Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen – diskret, vorausschauend und auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden.

Steuerstrafrecht

Verteidigung bei Steuerhinterziehung, Selbstanzeige und Ermittlungen der Steuerfahndung – hartnäckig und mit realistischen Zielen. Fachanwalt für Strafrecht Cem Sengül begleitet Sie vom ersten Schreiben an.

Strafrecht

Verteidigung im Strafrecht – von der Vorladung über die Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung. Fachanwalt für Strafrecht Cem Sengül vertritt Beschuldigte in Hamburg und bundesweit.

Subventionsbetrug

Bei Corona-Soforthilfen, Wirtschaftshilfen oder Investitionsförderungen kann schnell der Verdacht eines Subventionsbetrugs nach § 264 StGB entstehen – oft Jahre nach dem Antrag.

Medizinstrafrecht

Das Medizinstrafrecht betrifft Abrechnungs-, Korruptions- und Körperverletzungsdelikte im Gesundheitswesen. Fehler oder Ermittlungen können Beruf, Reputation und Existenz gefährden. Ich vertrete Ärzte und medizinische Einrichtungen in Hamburg, Lüneburg und Kiel diskret und strategisch.

Insolvenzstrafrecht

Insolvenzverschleppung, Bankrott und Zahlungen nach Insolvenzreife: In der Unternehmenskrise drohen Geschäftsführern strafrechtliche Ermittlungen und persönliche Haftung. Frühes Handeln schafft Spielraum.

Wirtschaftsrecht

Von der Gründung bis zur laufenden Beratung von GmbH-Geschäftsführern – im Gesellschafts-, Handels- und Insolvenzrecht, bei Bedarf in Abstimmung mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Cem Sengül – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht für Wirtschaftsstrafrecht in Hamburg

Cem Sengül

Prädikatsjurist Rechtsanwalt Cem Sengül hat in Hamburg studiert und sein Referendariat am Oberlandesgericht Hamburg abgeleistet. Er war anschließend in einer internationalen Großkanzlei im Bereich „Corporate“ und „Merger & Acquisitions“ tätig. Nach einer weiteren Tätigkeit in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten mittelgroßen Anwaltskanzlei hat er sich selbstständig gemacht.

 

Heute ist er als Rechtsanwalt in seiner Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Sengül im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsrecht tätig. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Cem Sengül Fachanwalt für Strafrecht.

Wirtschaftsstrafrecht in Hamburg: Wann Sie einen Anwalt brauchen

Wirtschaftsstrafrecht betrifft Straftaten, die im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit stehen – von Steuerhinterziehung über Schwarzarbeit und Subventionsbetrug bis zu Insolvenzdelikten, Untreue und Betrug. Ein Verfahren beginnt oft unerwartet: mit einer Vorladung, einem Schreiben der Steuerfahndung, einer Prüfung durch den Zoll oder einer Durchsuchung der Geschäftsräume.

Spätestens in diesem Moment sollten Sie einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht einschalten. In der frühen Phase des Ermittlungsverfahrens werden die Weichen gestellt: Was Beschuldigte jetzt sagen oder herausgeben, kann den weiteren Verlauf entscheidend prägen. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht verteidigt Rechtsanwalt Cem Sengül Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen in Hamburg, Lüneburg, Kiel und bundesweit.

So läuft die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ab

  1. Erstgespräch: Sie schildern die Situation vertraulich; gemeinsam wird geklärt, welche Schritte sofort nötig sind.
  2. Akteneinsicht: Der Verteidiger beantragt Einsicht in die Ermittlungsakte – erst dann ist klar, was den Behörden vorliegt. Mehr dazu im Beitrag Akteneinsicht im Strafverfahren.
  3. Strategie: Auf Grundlage der Akte wird entschieden, ob eine Stellungnahme, eine Einstellungsanregung oder eine konsequente Verteidigung bis zur Hauptverhandlung der richtige Weg ist.
  4. Kommunikation mit den Behörden: Die Gespräche mit Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Zoll führt der Verteidiger – Sie müssen sich nicht selbst äußern.
  5. Abschluss: Ziel ist eine für Sie tragbare Lösung, etwa eine Einstellung des Verfahrens. Ein bestimmtes Ergebnis kann seriöserweise niemand zusichern.

Häufige Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht

Was gehört zum Wirtschaftsstrafrecht?

Dazu zählen unter anderem Steuerstrafrecht, Schwarzarbeit und § 266a StGB, Subventionsbetrug, Insolvenzverschleppung, Untreue, Betrug, Korruption und Bilanzdelikte.

Muss ich einer Vorladung der Polizei folgen?

Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht nachkommen. Sie haben das Recht zu schweigen. Sprechen Sie vor jeder Aussage mit einem Verteidiger – mehr dazu im Beitrag Vorladung als Beschuldigter.

Was tun bei einer Durchsuchung?

Ruhe bewahren, den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen, keine Angaben zur Sache machen und sofort den Verteidiger anrufen. Einen Überblick gibt der Beitrag Durchsuchungsbeschluss im Wirtschaftsstrafverfahren.

Was kostet ein Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht?

Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab und werden vorab transparent besprochen. Einzelheiten erläutert der Beitrag Was kostet ein Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht?.

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